Passanten staunen nicht schlecht, wenn sie in Linz-Urfahr spazieren gehen. Ein grauer Skoda Fabia steht schon seit Monaten an derselben Stelle.
Das Auto mit einem Urfahr-Umgebung-Kennzeichen ist von oben bis unten zugemüllt mit Verpackungen, Taschen, Chips-Sackerl, verpackte Schraubenzieher, Handy-Ladekabel, Gewand, Zeitung und Decken.
Darüber hinaus auffällig: In den Reifen ist so gut wie keine Luft mehr. Und: Das Pickerl ist bereits abgelaufen. Die Fenster sind einen Spalt breit geöffnet, durch den ein übler Geruch weht. Lustiges Detail am Rande: Auf dem Pkw ist ein ÖAMTC-Sticker angebracht.
Fußgänger wundern sich nur mehr über das am Straßenrand parkende Müll-Auto: Was passiert jetzt mit dem Wagen? Wird er abgeschleppt? "Heute" hat einen Verkehrsexperten gefragt.
"Der Eigentümer des Wagens tut nichts Illegales, er hat sein Fahrzeug nicht widerrechtlich abgestellt", sagt ÖAMTC-Jurist Valentin Kiesenhofer.
"Nur wenn es Mängel mit Gefahr in Verzug gibt, kann die Polizei das Kennzeichen abnehmen und eine Abschleppung einleiten." Zum Beispiel, wenn der Lenker den Verkehr behindere oder in einer Abschleppzone stehe. Grundsätzlich gilt: "Der Wagen ist rechtmäßig abgestellt und kann nicht abgeschleppt werden", so Kiesenhofer.
„Der Wagen ist rechtmäßig abgestellt und kann nicht abgeschleppt werden.“Valentin KiesenhoferJurist beim ÖAMTC
Erst wenn der Besitzer wegfährt, stelle sich die Frage nach der Ladungssicherung. "Laut Magistrat gebe es keine Handhabe, sofern dem Fahrzeug nichts fehlt bzw. keine Flüssigkeit ausrinnt.